Wenn Du Beschwerden in der Schwangerschaft hast oder diese nicht ohne Komplikationen verläuft, hast Du in einigen Fällen Anspruch auf die Leistungen einer Mütterpflegerin. 

Untenstehend einige Beispiele, wann ich Dich unterstützen kann:

  • Gebärmutterhalsschwäche
  • vorzeitige Wehen
  • starke Übelkeit (Hyperemesis gravidarum/Emesis gravidarum)
  • psychische Ausnahmesituation 
  • u.v.m.


Als Mütterpflegerin stelle ich keine Diagnosen und führe keine medizinischen Handlungen durch. Im optimalen Fall betreuen Deine Hebamme und ich Dich gemeinsam und ich ergänze ihre Arbeit sinnvoll. Was genau zu den Aufgaben einer Mütterpflegerin gehört, erfährst du hier.






 
 
 
 
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